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Elisabeth Schummer-Schmalz
Hospiz-Leitung
Jeder schwerstkranke Mensch hat lt. § 39a SGB V einen Rechtsanspruch auf vollstationäre Hospizleistungen, wenn eine ärztliche Bescheinigung für die Hospizaufnahme vorliegt. Weitere Kriterien für die Aufnahme sind, dass die Patientin bzw. der Patient an einer Erkrankung leidet
Selbstverständlich können auch Menschen, die nicht aus Darmstadt oder unmittelbarer Umgebung kommen, im ELISABETHEN-HOSPIZ aufgenommen werden.
Den Patientinnen und Patienten entstehen für die Betreuung im Hospiz keine Kosten. Bei privatversicherten Patienten sollte die Kostenübernahme zuvor mit den jeweiligen Versicherungen abgeklärt werden.
Losgelöst vom Hospizaufenthalt können ggf. geringe gesetzliche Zuzahlungen anfallen (z.B. für Medikamente, Rezeptgebühren, Hilfsmittel).
Um einen reibungslosen Ablauf der Aufnahme zu gewährleisten, benötigt das Team des ELISABETHEN-HOSPIZ von seinen Gästen folgende Dokumente:
In unserem Hospiz gilt das Hausarztprinzip, das heißt es gibt keine hospizinternen Ärzte. Die medizinische Betreuung übernimmt ein Hausarzt oder im Bedarfsfall eines der SAPV-Teams (Spezialisierte Ambulante Palliativ-Versorgung) in Darmstadt. Damit diese tätig werden können, benötigen sie eine Verordnung (Formblatt 63), welches der behandelnde Arzt ausstellt und das bei Aufnahme im Hospiz im Original vorliegen muss.
Wenn Sie Fragen beim Ausfüllen der Dokumente haben, beantworten wir Ihnen diese gerne!