10. Oktober 2024
Viele Menschen möchten sich ungern mit den Themen Tod und Sterben auseinandersetzen - das ist der Grund, warum oft nicht mal Familienmitglieder wissen, was ihre Angehörigen im Ernstfall möchten und was nicht.
Schritt 1: In der Familie oder mit Vertrauenspersonen sollte darüber gesprochen werden.
Schritt 2: Man sollte nicht nur eine recht allgemein gehaltene Patientenverfügung verfassen, sondern die Vorstellungen und Wünsche möglichst konkret anführen. Die Formulierung "Ich möchte keine lebenserhaltenden Maßnahmen" reicht nicht aus. Stattdessen sollte man sich damit auseinandersetzen, ob man sich eine Dialyse vorstellen kann, künstliche Ernährung in Frage kommt oder eine Wiederbelebung bei fortgeschrittener schwerer Erkrankung.
Ohne Beratung oder das Einlesen ins Thema ist das kaum möglich. PD Dr. Pfisterer gab daher wertvolle Tipps zum Auffinden wichtiger Informationen, z.B.: BMJ - Expertensuche - Patientenverfügung
Schritt 3: Vertrauenspersonen mit ins Boot holen: Nicht nur eine Person "einweihen", sondern am besten mehrere und auch jüngere Personen, die aber alle einzeln handlungsberechtigt sind. Und: Die Dokumente regelmäßig auf Aktualität überprüfen.
Das komplexe Thema warf viele Fragen bei den Besucher:innen auf, die PD Dr. Pfisterer beantwortete und dabei betonte, dass es die Realität ist, sowohl bei der Äußerung des Willens, den Absprachen mit Angehörigen als auch bei der Interpretation und dem jeweils spezifischen Einzelfall, auf offene Fragen zu stoßen, wie zu verfahren ist.
Hier kann nur durch Kommunikation zwischen den Betroffenen und dem Personal im Krankenhaus sowie im Rahmen von ethischen Fallbesprechungen (Ethikkomitee) ein möglichst guter Weg gefunden werden. Je besser sich Personen vorbereitet und somit vorgesorgt haben, umso leichter kann dieser Weg gefunden werden.